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Basel 2 und Basel 3

Die Eigenkapitalvereinbahrung der Banken

Die Banken müssen sich über die Risiken bei der Kreditvergabe gegenseitig informieren und austauschen. Um Kreditausfälle in größerem Umfang zu vermeiden gibt es strenge Bewertungskriterien für die Darlehensvergabe. Für die Abstimmung auf internationaler Ebene wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht geschaffen.

Dieser Ausschuss regelt über die „Baseler Eigenkapitalvereinbarung“ die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditvergabe.

Welchen Einfluss hat die Eigenkapitalvereinbarung auf den Kreditantrag?

Wenn Sie eine Geldsumme von der Bank leihen, wird Ihr Kreditantrag im Hinblick auf verschiedene Kriterien überprüft. Ein Kriterium ist die Höhe der Eigenkapitalunterlegung. Mit diesem Kennwert wird ausgedrückt, mit welcher Summe sie selbst an dem Risiko der Kreditvergabe beteiligt sind.

Je nach Ausfallrisiko erwartet Ihre Bank deshalb eine bestimmte Höhe der Eigenkapitalunterlegung. Sie sollten sich von vornherein über die Höhe der Anforderung im Klaren sein.

Wie wird das Kreditrisiko bemessen?

Ausschlaggebend für die Höhe der geforderten Eigenkapitalunterlegung ist die Bemessung des Ausfallrisikos. Um diesen Wert zu bestimmen nehmen die Banken Rating-Klassen zu Hilfe, die nach standardisierten Bewertungsfaktoren von Rating-Agenturen erstellt werden.

Was ist der Unterschied von Basel II zu Basel III?

Nach der Bankenkrise in den Jahren 2008 und 2009 kamen durch öffentlichen Druck unter anderem die Kreditrisiko-Bewertungsverfahren der Banken auf den Prüfstand. Viele Wirtschaftsexperten waren der Meinung, dass die Banken nicht in ausreichendem Maße Sicherheiten von ihren Kreditnehmern verlangt hatten.

Um dieses Risiko in Zukunft zu minimieren, tritt ab 2013 das Abkommen Basel III in Kraft. Bei diesem Verfahren wird der Bewertungsprozess bei der Darlehensvergabe weiter verschärft. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Einführung einer Verschuldungsgrenze
  • Strenge Kriterien für das Liquiditätsmanagement der Banken

Und daraus resultierend:

  • Verbesserung der Risikodeckung durch die Banken

Tipp zur Eigenkapitalquote: Sprechen Sie unbedingt mit einem versierten Berater über die Anforderungen. Durch die Veränderungen, die mit Basel III in Kraft treten, sind die Mechanismen für Laien noch schlechter zu verstehen. Ein Fachmann kann Ihnen hier viel Einarbeitungszeit ersparen und gibt Ihnen wertvolle Tipps für die Erhöhung der Eigenkapitalquote. Wir unterstützen Sie gerne – nehmen Sie einfach hier Kontakt zu uns auf.

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