Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge
Sie sind Existenzgründer oder ein Unternehmen gemäß der EU KMU-Definition in Sachsen und wollen eine Beteiligung für die Existenzgründung oder –festigung eingehen? Dann kommen die Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (kurz MBG) für Sie in Frage.
Wer ist förderberechtigt
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer mit Sitz in Sachsen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und im Jahr maximal 50 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Die staatliche Förderung der MBG dient der Stärkung der Eigenkapitaldecke des Unternehmens durch die Bereitstellung von sogenanntem haftenden Eigenkapital.
Fördermittel Beteiligung – Art und Höhe
Die Finanzhilfe über Beteiligungen wird zur Finanzierung von Kosten bei der Existenzgründung, für Investitionen sowie für eine Betriebsübernahme (MBO) oder Unternehmensbeteiligung (MBI) gewährt. Die Beteiligung erfolgt in Form einer typisch stillen oder direkten Beteiligung bis zu einer maximalen Höhe von 1 Million Euro, in Einzelfällen auch darüber. Die Höhe der Förderung startet bei 25.000 Euro und hängt vom Eigenkapital des Unternehmens ab.
Voraussetzungen für Anspruch auf Leistung
Der Antrag erfolgt direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen oder kann über die Hausbank gestellt werden. Die Beteiligung wird nur gewährt, wenn der antragstellende Unternehmer persönlich eine Teilgarantie übernimmt.
Zwingende Voraussetzung für die Existenzgründung und Überprüfung des geplanten Unternehmenskonzeptes auf Erfolg, ist die Erstellung eines Businessplans. Nehmen Sie Kontakt zu Businessplan.org auf, gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die professionelle Businessplan-Erstellung oder dessen Bewertung.
5 Mio. Euro
Strategische Unternehmenserweiterung eines Automobilzulieferers, Stuttgart