Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Sie sind ein junges Unternehmen oder Existenzgründer auf der Suche nach Stärkung Ihrer Eigenkapitaldecke? Dann kommt die Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH für Sie in Frage.
Förderberechtigte Unternehmen
Den Antrag auf die stille Beteiligung der MBG können Freiberufler, Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die folgenden Vorhaben stellen:
- Investitionen für Bauvorhaben und Maschinen
- Innovationen
- Erbauseinandersetzungen
- Existenzgründungen
- Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters
Fördermittel stille Beteiligung – Art und Höhe
Das Ziel dieses Fördermittels ist die Stärkung des Eigenkapitals durch typisch stille Beteiligungen. Eine solche Beteiligung ist gleichbedeutend mit der Bereitstellung von haftendem Eigenkapital. Die Höhe der Beteiligung liegt bei bis zu einer Million Euro, bei einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren. Maximal möglich ist eine Laufzeit von 12,5 Jahren. In Ausnahmefällen kann die Beteiligung 2,5 Millionen Euro betragen. Die Rückzahlung der Beteiligung erfolgt zum Nominalwert.
Voraussetzung für das Antragsverfahren
Der Antrag ist direkt an die MBG zu stellen. Voraussetzung für den positiven Beteiligungsbescheid ist ein gesundes Unternehmen. Der Ausgleich von finanziellen Schwierigkeiten ist mittels der Beteiligung nicht erlaubt.
Existenzgründer müssen zudem nachweisen, dass das Geschäftsvorhaben wirtschaftlich tragbar ist. Das erfolgt am besten mit Hilfe eines professionell erstellten Businessplans, der die Renditeerwartung der Beteiligung unterstreicht. Die Unternehmensberatung Businessplan.org ist auf das Schreiben von professionellen Businessplänen spezialisiert. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot für die individuelle Erstellung Ihres qualifizierten Businessplans an.
5 Mio. Euro
Strategische Unternehmenserweiterung eines Automobilzulieferers, Stuttgart