Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Clusterfonds Start-Up!
Innovationen beim Übergang zur Start-up-Phase finanzieren
Mit dem Clusterfonds Start-Up! können junge technologie- und wachstumsorientierte Firmen Beteiligungskapital für Innovationen, die Herstellung eines Prototyps oder des “Proof of Concept” in Anspruch nehmen.
Förderberechtigte und Voraussetzungen
Anträge auf Beteiligungskapital können Kapitalgesellschaften mit Hauptsitz oder Betriebsstätte in Bayern entsprechend der KMU-Definition stellen, deren Gründung länger als eins und weniger als zwei Jahre zurückliegt. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Das Vorhaben muss im Wesentlichen in Bayern realisiert werden und
- einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen.
- Der Knowhow-Träger muss mehr als 50 Prozent der Anteile halten und Teil der Geschäftsführung sein.
- Das Eigenkapital der Gründer oder Privatinvestoren muss gemeinsam mindestens 100.000 Euro betragen.
Art und Umfang der Fördermittel
Grundsätzlich muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, darüber hinaus ist das Seedphasenvorhaben von einem Coach zu begleiten. Bis zu 500.000 Euro je Beteiligungsnehmer können dann als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder Kombination mit einem Nachrangdarlehen ausgereicht werden. Für Innovationsvorhaben können bis zu eine Million Euro in mehreren Runden zu den Bedingungen ausgereicht werden, wie sich private Investoren engagieren.
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Clusterfonds Start-Up! in Businessplan integrieren
Wenn Sie einen Businessplan erstellen und das Geschäftsvorhaben auf Herz und Nieren prüfen lassen, können wir selbstverständlich auf das Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Clusterfonds Start-up! eingehen bzw. dieses in der Finanzplanung berücksichtigen.
5 Mio. Euro
Strategische Unternehmenserweiterung eines Automobilzulieferers, Stuttgart