Meistergründungsprämie Brandenburg
Meistergründungsprämie Brandenburg für Jungunternehmer im Handwerk
Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist eine zweistufige Förderung, die sich in die Basisförderung und die Arbeitsplatzförderung gliedert. Das Ziel dieser Förderung ist die Stärkung und Bestandserhöhung von Handwerksunternehmen durch die Übernahme bestehender Betriebe oder die Neugründung von Handwerksbetrieben. Durch die Förderung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen in jungen Unternehmen wird gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
Antragsberechtigt ist jeder Jungunternehmer
Zur Zielgruppe der Meistergründungsprämie Brandenburg zählen alle Handwerker, die innerhalb von drei Jahren nach dem Ablegen der Meisterprüfung einen Handwerksbetrieb gründen oder einen solchen übernehmen.
Förderungswürdig ist jede natürliche und juristische Person des privaten Rechts sowie eine durch einen Handwerker gegründete oder übernommene Personengesellschaft. Dies gilt ebenfalls für Beteiligungen an Personengesellschaften.
Die Voraussetzungen im Detail:
- Existenzgründung im Vollerwerb ohne Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
- Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates, aus dem EWR-Raum oder der Schweiz
- Alternativ Aufenthaltserlaubnis mit der Genehmigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Erstmalige Selbstständigkeit innerhalb von drei Jahren nach deutscher Meisterprüfung oder gleichwertiger ausländischer Qualifikation
- Verpflichtende IHK-Beratung zu Gründungs- oder Übernahmekonzepten
- Gründung oder Übernahme erfolgt erst nach der Bewilligung der Meistergründungsprämie
Eine weitere Voraussetzung sind Betriebsausgaben und betriebliche Investitionen, die mindestens der Summe des beantragten Zuschusses entsprechen.
Details zur Meistergründungsprämie Brandenburg
Die zweiteilige Meistergründungsprämie Brandenburg setzt sich aus der einmaligen Basisförderung in Höhe von 8.700 Euro und der einmaligen Ausbildungsplatzförderung von 3.300 Euro zusammen. Die Beantragung der Ausbildungsplatzförderung erfolgt nach drei Jahren und sechs Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit unter Nachweis der geschaffenen Arbeits- oder Ausbildungsplätze.
Businessplan als Planungsinstrument
Um allen Anforderungen der Meistergründungsprämie Brandenburg gerecht zu werden, ist ein Planungsinstrument wie der Businessplan unverzichtbar. Bedenken Sie beim Businessplan erstellen, dass die gesamte Planung auf professionell erarbeiteten Zahlen basiert. Wenn Sie den Businessplan erstellen lassen, unterstützt Sie unser erfahrenes Team gerne dabei.
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