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Businessplan Freiberufler

Die Existenzgründung als Freiberufler ist in Deutschland so beliebt wie nie. Hier gibt es einige Besonderheiten, die auch im Businessplan berücksichtigt werden müssen. So benötigen Freiberufler in Ihrem Bereich eine sehr hohe Fachkompetenz, welche in vielen Fällen durch eine spezielle Ausbildung nachgewiesen werden muss.

Für einige freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten besteht zudem eine Kammerpflicht. Diese müssen die vorhandenen Qualifikationen gegenüber der entsprechenden Kammer nachweisen. Besteht bereits eine Mitgliedschaft bei einer Kammer, so muss diese auch im Businessplan entsprechend belegt werden.

Im Businessplan für Freiberufler spielen die zu erwartenden Umsätze eine wichtige Rolle. Eine Besonderheit bei freien Berufen ist die Abrechnung der Leistungen nach einem Stundensatz. Die Kalkulation des Stundensatzes muss im Businessplan exakt aufgeführt werden. Um den Stundensatz zu ermitteln, zählt nicht nur die reine Zeit für das Erbringen der Dienstleistung, sondern auch Arbeitszeiten für Buchhaltung oder Werbung. Zudem muss beim Stundensatz berücksichtigt werden, dass Freiberufler in der Regel nicht zu 100 Prozent ausgelastet sind. Je nach Branche kann von einer Auslastung zwischen 50 und 70 Prozent ausgegangen werden.

Zunächst muss ermittelt werden, wie viele Stunden pro Jahr die tatsächliche Arbeitszeit ist. Von den 365 Tagen des Jahres werden in der Regel Wochenenden, Urlaubszeit, Feiertage sowie eine durchschnittliche Krankheitsdauer von 7 Tagen abgezogen. So ergibt sich eine ungefähre Arbeitszeit von 217 Tagen. Multipliziert mit 8 Stunden pro Tag wären dies 1736 Arbeitsstunden pro Jahr und bei einer Auslastung von 60 Prozent 1042 Stunden, die den Kunden tatsächlich in Rechnung gestellt werden können. Dies sind dann die Stunden, aus denen der komplette Umsatz generiert werden muss.

Weiterhin muss zur Berechnung des Stundensatzes ermittelt werden, welcher Umsatz benötigt wird, um alle Kosten wie Miete, Energie und den Unternehmerlohn zu decken. Angenommen, es wird ein Umsatz von 50.000 Euro pro Jahr benötigt, welcher mit den 1042 erzielt werden muss, dann würde der Stundensatz bei 48 Euro liegen. Ob dieser Satz dann tatsächlich auch berechnet werden kann, hängt natürlich auch von den vorhandenen Mitbewerbern und deren Stundensätzen ab. Hierzu können Vergleichszahlen genutzt werden. So liegt der Stundensatz eines IT-Entwicklers zum Beispiel zwischen 50 und 60 Euro. Steuerberater verlangen je nach Mandant sogar zwischen 75,00 und 125,00 Euro.

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Strategische Unternehmenserweiterung eines Automobilzulieferers, Stuttgart

Übernahme eines Gesundheitszentrums, Berlin

Unternehmenserweiterung eines Onlineshops, Düsseldorf

Gründung eines familiengeführten Wellnesshotels, Lech

Gründung eines Restaurants mit deutsch-italienischer Küche, Frankfurt

Verkauf von Unternehmensanteilen eines IT-Unternehmens, Zürich

Etablierung eines Bio-High-Tech-Unternehmens, Augsburg

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