Businessplan Einstiegsgeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld II empfangen, so können Sie sich mithilfe des Einstiegsgelds selbständig machen. Dabei sind Sie weiterhin im Rahmen des Arbeitslosengeld II Bezugs kranken-, renten- und pflegeversichert. Ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden dabei zu einem großen Teil mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Das Einstiegsgeld an sich ist eine monatliche Zusatzzahlung zu der üblichen Regelleistung.
Um das Einstiegsgeld zu beantragen, müssen Sie in der Regel beim Jobcenter einen fundierten Businessplan abgeben. Auf Basis des Businessplans sowie auf Basis Ihrer Antragsunterlagen wird dann entschieden, ob Sie das Einstiegsgeld bezahlt bekommen oder nicht.
Der Businessplan sollte realistisch verdeutlichen, dass das Vorhaben zu einer tragfähigen Existenz führt und somit eine gute Chance als Ausweg aus der Langzeitarbeitslosigkeit darstellt. Dies sollte insbesondere aus einem aussagekräftiger Finanzteil mit Betriebskostenplanung, Umsatzplanung, Rentabilitätsplan, Mindestumsatzberechnung und Liquiditätsplan hervorgehen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines professionellen Businessplans zur Beantragung des Einstiegsgelds benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir machen Ihnen ein faires Angebot.
5 Mio. Euro
Strategische Unternehmenserweiterung eines Automobilzulieferers, Stuttgart